Lancashire Digital • Kevin Lancashire, September 2026
Die E-ID braucht eine Reihenfolge: Termin, Akzeptanzstellen, Kommunikation
Die Schweiz hat eine staatliche E-ID beschlossen, die richtig gebaut ist: dezentral, datensparsam, unter staatlicher Kontrolle. Ob sie im Alltag ankommt, entscheidet nicht die Technik allein, sondern die Reihenfolge der nächsten Schritte. Sicherheit zuerst, dann Reichweite – beides ist Pflicht, nicht Kür.
Wo wir stehen
Das E-ID-Gesetz wurde am 28. September 2025 mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen; der Betriebsstart war für den 1. Dezember 2026 vorgesehen.
Fehlendes Enddatum
Am 30. Juni 2026 hat der Bund verschoben: Die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 laufen; der Bundesrat will das Gesetz dafür zumindest teilweise in Kraft setzen, etwa für den elektronischen Führerausweis. Ein neues Datum für die E-ID selbst hat der Bund bisher nicht genannt.
Online-Ausstellung & Deepfakes
Der Grund liegt in der Online-Ausstellung: Das BJ will Deepfakes besser erkennen und das Einschleusen von Schadsoftware auf dem Endgerät erschweren. Laut der BJ-Aktennotiz vom 30. Juni waren im Juni auch andere Komponenten noch nicht reif; dafür gibt es aber einen Plan mit Stabilisierung im Februar und März 2027. Der Onlinekanal ist der einzige Punkt, für den der Bund kein Enddatum nennt.
1. Ohne Termin plant niemand verbindlich
Die E-ID hat zwei Seiten: Menschen, die eine haben, und Stellen, die sie annehmen. Jede Seite wartet auf die andere.
IT-Budgets blockiert
Gegen ein offenes Datum budgetiert keine IT-Abteilung eine Integration und plant kein Kanton seine Prozesse.
Abhängigkeiten in der Wirtschaft
Das BJ weiss das. In derselben Aktennotiz steht, zahlreiche IT-Projekte in Verwaltung und Wirtschaft seien inhaltlich und zeitlich auf die E-ID-Einführung abgestimmt, Verzögerungen wirkten direkt auf sie, Planungssicherheit sei wesentlich.
Falsche Schlüsse
Das BJ zieht daraus den Schluss, früh zu informieren. Der richtige Schluss wäre, einen Termin zu setzen.
Der Schalter als erster Kanal
Der Termin hängt heute am Onlinekanal. Das BJ hält daran fest: Ein vollständiger Verzicht würde laut Aktennotiz zu einer «erheblich verlangsamten Verbreitung» führen und den Gesamtnutzen gefährden. Für den Endzustand stimmt das. Aber niemand fordert den Verzicht.
In der Praxis: Passbüro statt Online-Kanal
Gefordert ist der Schalter als erster Kanal – und den gibt es bereits: Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung entschieden, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt werden kann.

